Esset nicht davon

Das Journal der Veranda

Teil 1

Teil 2

Vom christlichen Satan über den islamischen Iblis bis hin zum zoroastrischen Angra Mainyu taucht die Idee eines singulären Wesens, das das Böse repräsentiert, als kulturelle Allgegenwart immer wieder in den Annalen der Menschheit auf. Eine gegnerische Kraft, die sich im Kontext bestimmter Traditionen und Gesellschaften auf einzigartige Weise als Archetyp manifestiert. Der hinduistische Ravana etwa, jener zehnköpfige Dämonenkönig, der die Göttin Sita entführte – auch er trägt die Züge des ewigen Widersachers, der Ordnung in Chaos verkehrt. Zehn Köpfe und darin zehn Münder mit zehn verschiedene Versprechen, die alle auf dasselbe hinauslaufen: die Grenze überschreiten, die nicht überschritten werden darf.

Der Pakt mit dem Teufel ist die formalisierte Variante dieser Überschreitung. Wenn man so will, ist er die Vertragsform der Sünde, ihre juristische Kodifizierung. Was im Garten Eden noch eine spontane Geste war – der Griff nach der Frucht –, wird hier zum Rechtsakt, komplett mit Gegenleistung, Bedingungen und Unterschrift. Die Geschichte kennt viele solcher Pakte, dokumentiert und undokumentiert, und zwei davon tauchen jetzt vor mir auf und liegen auf meinem Pult. Jenen den Benediktinermönchs Herman im Jahr 1229 einging und jenen, den Elizabeth Knapp im Jahr 1671 verweigerte.

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